Ein Segelflugschein wir auf Lebenszeit ausgestellt. Das bedeutet, dass er nicht verfallen kann. Um als verantwortlicher Luftfahrzeugführer – also selbständig als Pilot – fliegen zu dürfen, müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:
- Es muss ein gültiges Tauglichkeitszeugnis vorliegen (bis 40. Lebensjahr 60 Monate Gültigkeit, bis 60. Lebensjahr 24 Monate, ab 60. Lebensjahr 12 Monate).
- Es müssen 25 Segelflüge in den letzten 24 Monaten nachgewiesen werden. Liegen die 25 Flüge nicht vor, können unter Aufsicht eines Fluglehrers Starts nachgeholt werden, bis die Bedingungen wieder erfüllt sind.
Zuletzt aktualisiert am 2010-11-13 von Thomas Gerlach.